Bodenrichtwerte Trier 2010

Bodenrichtwert Trier 2010

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Je nach Abweichung zum Richtwertgrundstück in Lage, Größe, Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung und des Erschließungszustandes sind Zu- und Abschläge zum oder vom Bodenrichtwert zu berücksichtigen. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte aufgrund der Kaufpreissammlung und der Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt ermittelt.

Die Bodenrichtwerte haben regelmäßig keinen direkten Bezug zu den Grundstücksgrenzen. Sie stellen lediglich einen Anhalt für den Bodenrichtwert eines Grundstücks dar, wobei die Werte insbesondere im Bereich der Zonengrenzen fließend sein können. Aus den Bodenrichtwertangaben und aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen können keine Ansprüche hinsichtlich der rechtlichen und baulichen Nutzbarkeit hergeleitet werden.

Bodenrichtwerte im Internet
Die Bodenrichtwerte von ganz Rheinland-Pfalz können nunmehr im Internet unter dem Geoportal des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation unter www.geoportal.rlp.de kostenlos eingesehen werden (Bürger- oder Basisdienst).

Für Fachanwendungen steht der Premiumdienst zur Verfügung. Er enthält zusätzlich die entsprechende Richtwertbeschreibung und ist kostenpflichtig. Dieser Dienst wird nach Beantragung beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15, 56073 Koblenz, frei geschaltet.

Der Zugriff auf die Daten eines Gutachterausschussbezirks kostet 80,00 € für eine Richtwertperiode. Preisnachlässe werden eingeräumt, wenn auf mehrere Bezirke zugegriffen werden soll und deren Zugriff gleichzeitig beantragt wird.

Eine detaillierte Beschreibung des Zugangs zu den Bodenrichtwerten im Internet erhalten Sie hier.

Bodenrichtwertübersicht
Die Bodenrichtwertübersicht enthält eine Zusammenstellung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2010, geordnet nach Stadtbezirken und unterschieden in Wohnbau- bzw. Mischbauflächen, Gewerbebauflächen, landwirtschaftlichen Flächen und Gartenflächen.

Bodenrichtwertauskünfte
Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einsehbar. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte einzuholen. Die Auskunft kann mündlich oder schriftlich erteilt werden oder durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten erfolgen.

Telefonische Auskünfte werden ortsteilbezogen auf der Grundlage Bodenrichtwertübersicht von der Geschäftsstelle montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr unter der Rufnummer der Zentralen Bodenrichtwertauskunft Tel. (0651) 718-3693 kostenlos erteilt.

Zonen- und grundstücksbezogene Auskünfte aus den Bodenrichtwerten bzw. über Wohnungs- und Teileigentum werden grundsätzlich nur schriftlich und gebührenpflichtig erteilt. Die schriftliche Auskunft besteht aus einem Auszug aus der Bodenrichtwertkarte, Bodenrichtwertsachdatenangaben und einem Erläuterungsblatt. Die Gebühr für die schriftliche Auskunft richtet sich nach der Höhe des Bodenrichtwertes.

(QUELLE: www.trier.de)

Quelle: www.trier.de